• 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Coworking Space Obersdorf, die dieses gegenüber ihren Nutzern/ Vertragspartnern (nachstehend Nutzer genannt) erbringt.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  • 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Coworking Space Obersdorf ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einer Teeküche, WC sowie der Bereitstellung eines Besprechungs- und Veranstaltungsraums, im Rahmen der angebotenen Leistungen. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Sessel, Strom sowie WLAN. Weiters gibt es eine gemeinschaftliche Drucker-Scanner-Kopier-Station (fair use). Optional können ein Spind, Schild, fix-Desk und/oder Postkasten gegen Aufpreis zusätzlich gebucht werden. (2) Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter http://coworking.obersdorf.at einsehbar und können jederzeit durch das Coworking Space Obersdorf angepasst werden. (3) Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.

 

  • 3 ÖFFNUNGSZEITEN, ZUGANGSBEDINGUNGEN

(1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird zu folgenden Öffnungszeiten gewährt: Werktags (ausgenommen Feiertage) von 9.00Uhr bis 17.00Uhr. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten an. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich für Nutzer mit allgemeiner Zugangsberechtigung (optional) oder nach vorheriger Absprache. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Das Coworking Space Obersdorf wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

(2) Allgemeine Zugangsberechtigungen (Chip-Schlüssel) werden nur gegen Kaution an Nutzer mit einer Nutzungsvereinbarung über einen Monat ausgehändigt. Diese wird separat in Rechnung gestellt. Vor Übergabe der allgemeinen Zugangsberechtigung stellt der Nutzer eine Kaution in Höhe von 50 EUR. Die Kaution wird nicht verzinst. Die zur Verfügung gestellte allgemeine Zugangsberechtigung ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend zurückzugeben. Das Coworking Space Obersdorf darf die Kaution so lange zurückhalten, bis die allgemeine Zugangsberechtigung zurückgegeben wurde. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust ist das Coworking Space Obersdorf berechtigt, auf Kosten des Nutzers die Sicherheit des Hauses wiederherzustellen.

(3) Das Coworking Space Obersdorf ist im Besitz eines Generalschlüssels und hat somit Zugang zu jedem Raum, um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen.

(4) Die Übertragung der allgemeinen Zugangsberechtigung sowie der Nutzungsvereinbarung an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der allgemeinen Zugangsberechtigung durch den Nutzer ist nicht erlaubt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

  • 4 ABSCHLUSS NUTZUNGSVEREINBARUNG

(1) Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgt schriftlich. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Coworking Space Obersdorf kommt erst durch Abgabe einer Annahmebestätigung (kann auch in Form einer Rechnung sein) durch das Coworking Space Obersdorf zustande. Diese kann schriftlich oder per Email erfolgen.

(3) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet die Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

 

  • 5 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (ausgenommen: Mitgliedsbeitrag), exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüberhinausgehende Serviceleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht zusätzlich versteuert (Netto = Brutto).

(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Einziehungsauftrag (monatlich im Voraus) zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Coworking Space Obersdorf.

(3) Fixe Buchungen von Zusatzleistungen müssen mindestens 48Stunden im Voraus erfolgen.

(4) Die kostenlos zur Verfügung gestellten Einheiten gelten nur in Verbindung mit einer Jahresmitgliedschaft und können nicht übertragen werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung werden die in Anspruch genommenen Einheiten nach dem gütligen Tarif in Rechnung gestellt.

(5) Storniert der Nutzer die gebuchte Leistung kommen folgende Stornokosten zu Anwendung: Arbeitsplätze und Besprechungsraum: Bei Storno ab 48 Stunden vor Beginn der Leistung 25 % des Preises. Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 50 % des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100 % des Preises. Zusatzleistungen: Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 25 % des Preises. Bei Storno ab 12 Stunden vor Beginn der Leistung 50 % des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100 % des Preises.

 

  • 6 PFLICHTEN DES NUTZERS

(1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung ordnungsmäßig zurückzugegeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, laute Unterhaltungen oder sonstige akustischen oder visuellen Störungen.

(3) Das Coworking Space Obersdorf behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhalten des Hauses zu verweisen.

(4) Der Nutzer bestätigt die Dienste und Infrastruktur des Coworking Space Obersdorf für keine illegalen oder strafbaren Handlungen zu nutzen.

(5) Das Coworking Space Obersdorf übernimmt keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

(6) Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Erlaubnis des Coworking Space Obersdorf gestattet.

(7) Der Nutzer verpflichtet sich, den Anweisungen der Hosts Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können das Coworking Space Obersdorf berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Dem Coworking Space Obersdorf bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

 

  • 7 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Das Betreten und Nutzen der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Coworking Space Obersdorf übernimmt keinerlei Haftung.

(2) Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Das Coworking Space Obersdorf übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

(3) Das Coworking Space Obersdorf übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Schäden jeder Art von Gegenständen.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, betriebsfremde Personen und solche Personen, die nicht ebenfalls Nutzer des Coworking Space Obersdorf sind, den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Coworking Space Obersdorf zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Nutzers (z.B. Empfang von Kunden) geschieht. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für die Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden, die durch den Nutzer selbst verursacht werden.

(5) Bei Tarifen für flexible Arbeitsplätze kann die Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen nicht gewährleistet werden.

 

  • 8 KÜNDIGUNG

(1) Beide Parteien können die Nutzungsvereinbarung zur vereinbarten vorgesehen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(2) Das Coworking Space Obersdorf kann die Nutzungsvereinbarung ohne

 

Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt.

(3) Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

  • 9 DATENSCHUTZ

(1) Das Coworking Space Obersdorf wird die Vorschrift über den Datenschutz und alle weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Nutzungsvereinbarung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Coworking Space Obersdorf widerrufen. Das Coworking Space Obersdorf wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.

3) Der Nutzer erklärt sich zusätzlich einverstanden, seine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) dem Coworking Space Obersdorf mitzuteilen, damit diese ihrer Informationspflicht dem Hauptmieter gegenüber nachkommen kann.

(4) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des Coworking Space Obersdorf und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.

 

  • 10 BILDRECHT

(1) Dem Nutzer ist bewusst, dass regelmäßig Veranstaltungen, Workshops etc. durchgeführt werden und diese mit Fotos und/ oder Video dokumentiert werden können. Der Nutzer willigt ein, dass alle in diesem Rahmen erstellten Aufnahmen vom Coworking Space Obersdorf zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar genutzt werden dürfen. Gleichfalls als Eigenwerbung gelten auch künstlerische Ausstellungen mit Verkauf sowie die Teilnahme an Wettbewerben. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt immer im Ermessen des Coworking Space Obersdorf.

(2) Den Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung – auf spezifische Veranstaltungen und/oder Workshops bezogen – jederzeit zu widerrufen.

 

  • 11 SCHLUSSBESTIMMUNG

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Der Nutzer erteilt dem Coworking Space Obersdorf die Erlaubnis ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich neuer oder zukünftiger Medien) als Referenzkunden zu nennen.

(3) Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Coworking Space Obersdorf.

(4) Das Coworking Space Obersdorf behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen mündlich, schriftlich oder per öffentlichen Aushang benachrichtigt